Es gibt nun endlich die guten Nachrichten für Schülerreisen: Ab dem 1. August 2026 treten neue, deutlich vereinfachte Einreisebestimmungen für deutsche Schulklassen in das Vereinigte Königreich in Kraft. Diese Maßnahmen reduzieren den administrativen Aufwand erheblich und erleichtern die Planung für Schulen, Reiseveranstalter und Lehrkräfte. Ab wann können diese Regelungen für gebuchte Reisen genutzt werden?
Wichtiger Hinweis für bereits gebuchte Reisen nach Großbritannien mit der Abreise ab August
Die britischen Behörden werden die genauen Voraussetzungen, Formulare und Verfahrensabläufe für das neue Gruppenverfahren erst ab dem 1. August 2026 veröffentlichen. Derzeit ist daher noch nicht verbindlich absehbar, ob das Verfahren kurzfristig für Ihre Reise genutzt werden kann und alle Schülerinnen und Schüler der Reisegruppe erfasst.
Insbesondere bei Reisegruppen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bestehen derzeit noch Unsicherheiten. Da die Verantwortung für die korrekte Erstellung und Einreichung der Gruppenliste bei der Schule bzw. den verantwortlichen Lehrkräften liegt, ist sorgfältig zu prüfen, ob das neue Verfahren für die gebuchte Reise geeignet ist. Es ist daher möglich, dass Schulen vorerst weiterhin das bisherige Verfahren mit Reisepass und ETA anwenden, bis verbindliche Informationen und erste Erfahrungen mit dem neuen Gruppenverfahren vorliegen.
Die betroffenen Elternhäuser werden von der Schule rechtzeitig über das für die Reise geltende Verfahren informiert.
Die wichtigsten geplanten Änderungen ab August auf einen Blick:
Wichtiger Impuls für Bildungs- und Sprachreisen
Die neuen Regelungen gelten als bedeutender Schritt für die Wiederbelebung des deutsch-britischen Schüleraustauschs. Mit der Vereinfachung der Reiseformalitäten soll der kulturelle und sprachliche Austausch gefördert werden – ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit beider Länder.
Veröffentlichung der Details ab August
Detaillierte Teilnahmevoraussetzungen sowie das Antragsformular sollen ab dem 1. August 2026 auf gov.uk veröffentlicht werden.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gelten weiterhin die bestehenden Einreisevorschriften.
Quelle: Visit Britain, 17.06.2026
Weitere Hinweise des Bundesministeriums des Inneren: